Kassensicherungsverordnung

Kassensicherungsverordnung

Die Kassensicherungsverordnung– einfach und sicher umgesetzt – mit Concept Office 7.0

Seit Januar 2017 gelten für Registrierkassen weitere, zu erfüllende Grundsätze laut GoBD. Den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form, sowie zum Datenzugriff“, welches bereits seit September 2014 gilt.

Ein gehäuftes Aufkommen an unangekündigten Betriebs- und Kassenprüfungen, um die neuen Bestimmungen auch kontrolliert umzusetzen, wird seit Januar 2018 vermerkt. Seit dem Januar 2020 gibt es weitere Neuerungen, wie die Bonpflicht (Belegpflicht), die Meldepflicht für elektronische Kassen und die Ausstattung der Kasse mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE).

Die technischen Richtlinien werden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) festgelegt.

Zum Stichtag, im Januar 2020, befanden sich nicht genügend TSE auf dem Markt. Aufgrund dessen räumte der Gesetzgeber eine sogenannte Nichtbeanstandungsfrist ein. Dabei handelt es sich um eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2020. (Beschluss des bayerischen Finanzministeriums vom 25.09.19, Pressemitteilung 239)

Bis zu diesem Zeitpunkt wird es von den Finanzämtern nicht beanstandet, wenn eine alte, nicht zertifizierte Kasse eingesetzt wird. Die Nichtbeanstandungsregelung betrifft aber nur die TSE, alle weiteren gesetzliche Regelungen müssen natürlich eingehalten und erfüllt werden.

Nicht aufrüstbare Altkassen, die zwischen dem 26.11.10 und dem 31.12.19 gekauft wurden und die den gesetzlichen Anforderungen vom 01.01.17 entsprechen, können noch in einer Übergangsphase bis 31.12.22 eingesetzt werden. Hingegen dürfen nicht aufrüstbare Kassen, die vor dem 26.11.10 gekauft wurden, nicht mehr verwendet werden.

Sie erhalten mit unserer Kassenlösung, als Bestandteil von Concept Office die softwareseitige, gesetzeskonforme Anpassung. Zu dieser bieten wir Ihnen auch die passende zertifizierte, technische Sicherheitseinrichtung in Form eines USB-Dongles an. Ein Angebot dazu erhalten Sie zu gegebener Zeit.

Voraussetzung für eine Implementierung in Ihrem Unternehmen ist Concept Office mit der Version 7.0. Für diese Version werden wir ein Update die geforderten Funktionalitäten zur Verfügung stellen. Ältere Versionen von Concept Office können nicht berücksichtigt werden.

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